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Aktuelles am Arbeitsmarkt: Erfreuliche Lehrlingszahlen und höherer Bildungsbonus

Die Zahl der Lehranfängerinnen und -anfänger ist um 1,8 Prozent gestiegen. Der Schulungszuschlag für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird verlängert und erhöht. 

Arbeitssuchende

Der Arbeitsmarkt erweist sich angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen als widerstandsfähig: Ende September waren 320.760 Personen arbeitslos oder in Schulung gemeldet – 251.844 Personen davon waren arbeitslos gemeldet, 68.916 Personen nahmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Das entspricht im Vergleich zum Rekordjahr 2022 einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit von 14.601 Personen.

Nach wie vor ist die Arbeitslosigkeit niedriger als im Vorkrisenjahr 2019 und zwar um 13.704 Personen. Zuletzt war sie erst 2012 geringer als aktuell. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten in Österreich mit 3.996.000 auf einem sehr hohen Niveau (+35.000 im Vergleich zu 2022).

Bestmögliche Rahmenbedingungen für die Lehre

Österreich verfügt über ein im internationalen Vergleich einzigartiges Lehrlingsausbildungssystem und genießt für die duale Ausbildung weltweit große Anerkennung. „Der demografische Wandel wirkt sich aktuell immer stärker auf den Arbeitsmarkt aus. Als Bundesregierung ist es uns deshalb wichtig, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Lehre – und damit auch die Ausbildung von Fachkräften – noch attraktiver zu machen. Dass uns das gelingt, zeigen die aktuellen Lehrlingszahlen: Ende September haben 32.911 Personen in einem österreichischen Unternehmen eine Lehre begonnen. Das bedeutet einen Anstieg von 1,8 Prozent im Vergleich zu September 2022“, so Bundesminister Martin Kocher. Insgesamt befanden sich Ende September österreichweit 109.488 Lehrlinge in Ausbildung, 103.819 davon werden in Unternehmen ausgebildet und 5.669 sind in einer überbetrieblichen Lehrausbildung im Auftrag des AMS.

Dass trotz kleiner werdender Alterskohorten und wirtschaftlicher Herausforderungen die Zahl der Lehranfängerinnen und -anfänger steigt, ist nicht zuletzt auf die verbesserten Rahmenbedingungen zurück zu führen: Kürzlich wurde die Höhere Berufliche Bildung präsentiert und in Begutachtung geschickt. Dadurch soll die Lehrausbildung durch die Einrichtung von höheren berufspraktischen Qualifikationen, die im Nationalen Qualifikationsrahmen auf den Niveaus 5-7 (bis Master-Niveau) eingeordnet sind, weiter attraktiviert werden. So wird nach der beruflichen Erstausbildung eine Weiterqualifizierungsmöglichkeit geschaffen, die auf berufsspezifischen Ausbildungen aufbaut und analog zu akademischen Abschlüssen eingeordnet wird.

Außerdem fand im September der Startschuss für die beiden neu eingerichteten Pflegelehrberufe „Pflegefachassistenz“ und „Pflegeassistenz“ statt. Beachtlich ist, dass bereits im ersten Monat 50 Bewilligungen von potenziellen Lehrbetrieben bei den Lehrlingsstellen beantragt wurden. Darüber hinaus wird die Liste der Lehrberufe im Rahmen der sogenannten Lehrberufspakete laufend aktualisiert und so dafür gesorgt, dass sich aktuelle Gegebenheiten und Herausforderungen in den Lehrberufen widerspiegeln.

Bildungsbonus wird zu unbefristetem und ausgebautem Schulungszuschlag NEU

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Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht und eine Schulung von mindestens vier Monaten bekommt, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld derzeit den Bildungsbonus von 190 Euro monatlich, bei kürzeren Schulungen ca. 70 Euro. „Der im Zuge der Joboffensive eingeführte Bildungsbonus wird nun als Schulungszuschlag NEU unbefristet verlängert und ausgebaut. Außerdem wird der Schulungszuschlag NEU in Zukunft valorisiert, also jährlich an die Inflation angepasst. Als Arbeits- und Wirtschaftsminister ist es mir ein Anliegen, dass Personen, die längere Aus- und Weiterbildungen absolvieren, auch entsprechend finanziell abgesichert werden. Denn Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen nicht nur die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen, sondern haben auch allgemein positive Effekte auf den österreichischen Arbeitsmarkt und wirken dem hohen Fachkräftebedarf entgegen“, so Kocher.

Der Schulungszuschlag NEU hat drei Stufen, also je nach (voraussichtlicher) Dauer der Schulung unterschiedlich hohe Zuschläge. Die nachstehenden Beträge werden Anfang 2024 mit dem Aufwertungsfaktor multipliziert und stehen dann in endgültiger Höhe für das kommende Jahr fest. Stufe 1: einfacher Schulungszuschlag von 70 Euro; Stufe 2 (Maßnahme von mindestens vier Monaten): dreifacher Schulungszuschlag von ca. 200 Euro pro Monat; Stufe 3 (Maßnahme von mindestens einem Jahr): ca. 340 Euro pro Monat. Bei Stufe 3 wird vorausgesetzt, dass dadurch das Arbeitslosengeld pro Monat den Betrag von 1.400 Euro nicht überschreitet.

Weiterführende Informationen: