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Arbeitsmarktpolitik: Minister stellt neue AMS-Zielvorgaben vor

Das Arbeitsmarktservice ist ein wichtiger Partner bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Leitlinien und Ziele. Die Zielvorgaben an das AMS bilden die Grundlage der strategischen Ausrichtung und der Umsetzung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Vergangene Woche wurden die neuen Schwerpunkte präsentiert.

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In einer sich wandelnden Arbeitswelt dienen Zielvorgaben als Kompass für die Zusammenarbeit zwischen dem BMAW und dem AMS. Die letzten allgemeinen Zielvorgaben für die Bewältigung großer arbeitsmarktpolitischer Fragen stammen aus dem Jahr 2018. Seither ist viel passiert. Die Frage, welchen grundsätzlichen und beständigen Aufgaben sich die Arbeitsmarktpolitik in Zusammenarbeit mit den AMS besonders widmen soll, wird heute anders beantwortet als noch vor fünf Jahren. Daher hat Arbeitsminister Kocher die aktuellen arbeitsmarktpolitischen Prinzipien in neuen Zielvorgaben festgehalten und vergangenen Mittwoch im Wiener Ringturm Vertreterinnen und Vertretern des AMS, den Sozialpartnern und anderen Stakeholder präsentiert.

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Dabei betonte der Arbeitsminister: „Ich bin überzeugt, dass sich die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt durch die gemeinsame Anstrengung aller Akteure weiter verbessern wird, um das Ziel der Vollbeschäftigung auch österreichweit zu erreichen. Die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben sollen dem AMS die Möglichkeit geben, die dafür vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen. Sie sollen auch die besten Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, möglichst rasch wieder eine adäquate Beschäftigung finden oder bei Um- bzw. Aufschulungen unterstützt werden. Zudem soll der präventive Charakter der Arbeitsmarktpolitik geschärft werden, damit Arbeitslosigkeit erst gar nicht entsteht.“

Vermittlung im Fokus

Das oberste Ziel ist eine effektive Senkung der Arbeitslosigkeit, um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten bzw. zu bringen. Die konkreten Zielvorgaben des Arbeitsministers konzentrieren sich auf vier Teilbereiche.

1. Forcierung und Stärkung der Vermittlungstätigkeit im AMS

Angesichts der hohen Zahl an offene Stellen und dem branchenübergreifenden Arbeitskräftebedarf ist es das Ziel, Vermittlungstätigkeiten möglichst rasch und effizient zu gestalten. Dabei soll auch ein Fokus auf die Vermittlung in Vollzeitstellen gelegt werden, sofern keine Betreuungspflichten oder andere Gründe zur Verringerung der Arbeitszeit vorliegen. Um bundesländerspezifische Personalengpässe decken zu können, wird überregionale Vermittlung in Zukunft auch eine größere Rolle spielen. Qualitative überregionale Vermittlung von Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit (z.B. Wien) in Regionen mit hohen Arbeits- und Fachkräftebedarf (v.a. Westösterreich) ist das Ziel.

Neben überregionaler Vermittlung innerhalb der Bundesländer ist auch die Vermittlung im EU-Raum ein zentrales Thema, dem im AMS künftig eine noch stärkere Bedeutung zukommen wird. Über das europäische Netzwerk EURES sollen die Aktivitäten deutlich ausgebaut werden und Personen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf offene Stellen in Österreich vermittelt werden.

Eine effiziente Vermittlung steht auch in Verbindung mit Sanktionsbestimmungen. Insbesondere eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Krankenstand und negative Beschäftigungsanreize im Zusammenhang mit der Kombination von geringfügiger Beschäftigung und Leistungsbezug soll verhindert werden.

2. Verfestigung von Arbeitslosigkeit vorbeugen durch aktive Arbeitsmarktpolitik

Zielgerichtete Qualifizierungsangebote in Zukunftsbranchen, wie den Bereichen Umwelt, Digitalisierung, Technik sowie im Pflege- und Sozialbereich sollen in Zukunft stärker forciert werden. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ist es auch wichtig, präventive Maßnahmen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verstärken. Das AMS-Frühwarnsystem, Arbeitsstiftungen, Qualifizierungsförderungen für Beschäftigte sowie Beratung für Betriebe sollen einen noch größeren Stellenwert einnehmen.

3. Zielgruppengerechte Angebote

Um den vielfältigen Herausforderungen des österreichischen Arbeitsmarkts gerecht zu werden, sollen zielgruppengerechte Angebote weiter ausgebaut werden. Fünf Zielgruppen soll besondere Bedeutung in der Gestaltung von Programmen des AMS eingeräumt werden: Langzeitarbeitslose, Jugendlichen und junge Erwachsene, Frauen, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sowie Menschen mit Behinderung. Mit dem Programm Sprungbrett wurde während Corona-Zeiten bereits ein sehr erfolgreiches Unterstützungsprogramm für Langzeitarbeitslose ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe die Langzeitarbeitslosigkeit mittlerweile wieder auf das Niveau von 2014 gesunken ist. (Ende Mai gab es rund 74.700 Langzeitarbeitslose.) Weitere Beschäftigungsangebote nach dem Vorbild des Programms Sprungbrett sollen auch für andere Zielgruppen geschaffen werden.

4. Weiterentwicklung der AMS-Organisation

Die AMS-EDV soll weiter auf den neuesten Stand gebracht werden. Vordergründig geht es darum, durch digitale Jobvorauswahl, digitale Jobdays und weiteren innovativen Pilotversuchen Vermittlungserfolge zu steigern. Das eAMS-Kontos als zentraler One-Stop-Shop für (fast) alle Dienstleistungen des AMS für Arbeitssuchende und Unternehmen soll daher weiter gestärkt und der Anteil der Nutzer unter den AMS-Kundinnen und Kunden erhöht werden.

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