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Evaluierung der Homeoffice-Regelungen

Positive Bewertungen sowohl von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Symboldbild Home-Office Videokonferenz

Die Bundesregierung hat während der Covid-19-Pandemie ein Homeoffice-Paket beschlossen, das arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen beinhaltet. Ziel war es, Rahmenbedingungen zu gestalten, die das Arbeiten von zu Hause für beide Seiten leicht umsetzbar machen. Das BMAW hat eine Evaluierung über die Wirkung des Homeoffice in der Praxis beauftragt. Die Ergebnisse der Studie, durchgeführt von Institut L&R Sozialforschung GmbH, liegen nun vor.

Die Evaluierung der Homeoffice-Regelungen zeigt eine positive Bewertung – sowohl von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch das Arbeiten von Zuhause Flexibilität geboten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert, weil Wegzeiten eingespart werden können. Führungskräfte sehen ein gleichbleibendes Leistungsniveau bzw. eine erhöhte Produktivität“, betont Bundesminister Kocher. Aus diesem Grund sei es auch wichtig, bestehende Maßnahmen entlang aktueller Gegebenheiten und Anforderungen in der Praxis weiterzuentwickeln. „Ich bin zuversichtlich, dass es uns gemeinsam mit den Sozialpartnern gelingen wird, Maßnahmen noch weiter zu verbessern und noch praxistauglicher zu gestalten. Daher werden wir uns für eine Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten auf Telearbeit einsetzen und verstärkt die Möglichkeit von Homeoffice kommunizieren“, so Kocher.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie

  • Die Nutzung von Homeoffice ist bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 16,3 Prozent vor Pandemiebeginn auf rund 25 Prozent gestiegen.
  • Im EU-weiten Vergleich liegt die Nutzung über dem EU-Durchschnitt (9. Platz): im Durchschnitt werden 1 bis 2 Tage pro Woche und bei Bedarf von zuhause aus gearbeitet.
  • Für 60 Prozent der Homeoffice-Nutzerinnen und -Nutzer ist eine Höchstzahl an zulässigen Homeoffice-Tagen pro Woche (durchschnittlich 2 Tage) vorgegeben.
  • Es gibt große Unterschiede in der Nutzung nach branchenspezifischen und beruflichen Merkmalen. Verstärkte Nutzung gibt es in den Bereichen Information und Kommunikation sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, bei Führungskräften und akademischen Berufen, in großen Betrieben sowie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern unter 10 Jahren.
  • 80 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schätzen die Änderungen, die durch die neue Regelung umgesetzt wurden, positiv ein.
  • Die Studie kam jedoch auch zur Erkenntnis, dass beim Bekanntheitsgrad des Maßnahmenpakets und den damit verbundenen Möglichketen auf Seite der Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer noch Ausbaubedarf besteht: Während das Maßnahmenpaket bei rund 90 Prozent der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und der Belegschaftsvertretung bekannt ist, liegt der Bekanntheitsgrad bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Belegschaftsvertretung nur bei 55 Prozent.
  • Ein Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist der Ansicht, dass Arbeiten von zuhause die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert. Jedoch erschwert es die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Austausch zwischen Belegschaftsvertretung bzw. Führungskräften.
  • Die Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice wird von den Führungskräften weitgehend positiv bewertet. Über 90 Prozent der befragten Führungskräfte sehen keine Änderung der Arbeitsleistung bzw. eher eine Erhöhung der Produktivität.
  • Beinahe 30 Prozent der Betriebe bieten Einschulung bzw. Weiterbildungen für die Nutzung von Homeoffice an.
  • Die Motive für Homeoffice haben sich im Zeitverlauf geändert. Während der Pandemie stand die Minimierung der Ansteckungsgefahr im Vordergrund. Derzeit ist das Wegzeitersparnis das Hauptmotiv.
  • Derzeit wird Homeoffice fast ausschließlich im eigenen Wohnraum absolviert, da die gesetzliche Regelung nur sehr begrenzt Arbeiten außerhalb vorsieht. Eine Flexibilisierung des Arbeitsortes ist aber für über 50 Prozent der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie 58 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wünschenswert.
  • Von einem Drittel der Betriebe wird grenzüberschreitendes Arbeiten als derzeit nicht ausreichend geregelt bezeichnet. Gewünscht sind klarere Regelungen im Bereich von Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steurer- und Aufenthaltsrecht. Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen.

Auf Basis der Evaluierung ergeben sich drei Handlungsfelder

  1. Das BMAW wird sich für eine Ausweitung der Möglichkeiten außerhalb des Betriebs im Rahmen von Telearbeit einsetzen. Viele Situationen (z.B. Arbeiten von unterwegs oder aus dem Zug) sind derzeit nicht von den aktuellen Homeoffice-Regelungen umfasst. In enger Abstimmung mit dem Sozial- und Finanzministerium sowie mit den Sozialpartnern sollen Rahmenbedingungen für ein flexibles Arbeiten erarbeitet werden.
  2. Verlängerung der Ausweitung des grenzüberschreitenden Homeoffice: Im Sozialversicherungsrecht ist geregelt, dass 25 Prozent der Arbeitszeit außerhalb Österreichs absolviert werden kann. Überschreitet man dieses Ausmaß, ist man nicht mehr nach österreichischen Kriterien sozialversicherungsrechtlich geschützt, sondern nach den Regeln im Aufenthaltsland. Das ist jedoch problematisch, da sich das Sozialversicherungsrecht europaweit von Land zu Land stark unterscheidet. Während der Pandemie gab es eine Sonderregelung, mit der man bis zu 50 Prozent aus dem Ausland arbeiten konnte. Diese ist am 30. Juni 2023 ausgelaufen. Durch eine neue EU-Rahmenvereinbarung wurde sichergestellt, dass seit 1. Juli 2023 weiterhin bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit im Ausland getätigt werden kann, ohne dass man Ansprüche auf Versicherungsleistungen verliert. Der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin muss dafür im Einvernehmen mit dem betroffenen Dienstnehmer bzw. der betroffenen Dienstnehmerin einen entsprechenden Antrag stellen. In Österreich ist dafür der Dachverband der Sozialversicherungsträger zuständig.
  3. Verstärkte Kommunikation und Ausbau von Kommunikationskanälen zur Möglichkeit des Homeoffice: Vielen Personen wissen nicht, welche Rechte und Möglichkeiten mit dem Maßnahmenpaket verbunden sind. Um mehr für das Thema zu sensibilisieren – sowohl auf Seite der Betriebe als auch auf Seite der Beschäftigten – wird das BMAW in Kooperation mit dem BMF und dem BMSGPK verstärkt auf Informationskampagnen setzen.

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